'Vernichtung lebensunwerten Lebens'
Der Beginn der 'Euthanasie'-Aktion T4
In der Tötungsanstalt Grafeneck und anderen Einrichtungen beginnt der massenhafte Mord an hilflosen Menschen.
Nach der Entfesselung des Zweiten Weltkriegs befiehlt das NS-Regime die Ermordnung von ‚Erb- und Geisteskranken‘, die als ‚lebensunwert‘ eingestuft worden sind. Weil dieses Verbrechen – durch die Nazis beschönigend als ‚Euthanasie‘ bezeichnet – von einer Villa in der Berliner Tiergartenstraße 4 aus organisiert wird, ist bis heute von der ‚Aktion T4‘ die Rede. Schon im Herbst 1939 haben Gutachter anhand von Meldebögen aus sämtlichen deutschen Heil- und Pflegeanstalten festgelegt, welche Patienten nach Nazi-Definition als ‚lebensunwert‘ zu gelten haben. Die ermittelte Zahl beläuft sich auf rund 70.000. Die eigentliche Mordaktion beginnt im Januar 1940. Die erste Tötungsanstalt, die hierfür ausgewählt und umgebaut worden ist, ist das württembergische Schloss Grafeneck – bald darauf folgen weitere. Die Menschen, deren Todesurteil besiegelt wurde, werden in Bussen in die Anstalt gebracht und in Gaskammern, die als Duschräume getarnt sind, grausam ermordet. Die Leichen werden eingeäschert. Die wahre Todesursache bleibt geheim, um keinen Widerwillen in der Bevölkerung zu erregen. (al)