Freie Bahn für Ultrarechte
Die Aufhebung des NSDAP-Verbots
Nur ein gutes Jahr nachdem die Nationalsozialisten die Republik mit Gewalt stürzen wollten, werden ihre Partei und ihre Tageszeitung wieder zugelassen.
Nach dem gescheiterten Putschversuch vom 9. November 1923 sind Adolf Hitler und andere Putschisten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden, die NSDAP ist ebenso verboten worden wie ihre Tageszeitung Völkischer Beobachter. Bereits an Weihnachten 1924 allerdings ist Hitler wegen ‚guter Führung‘ vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Im Januar 1925 hat er sich an den konservativen bayerischen Ministerpräsidenten Heinrich Held gewandt und ihm versprochen, künftig die staatliche Autorität zu akzeptieren. Darüber hinaus hat er Held versichert, dass seine Partei keineswegs antikatholisch eingestellt sei, und die politischen Gemeinsamkeiten von Nationalsozialisten und Konservativen im Kampf gegen den Marxismus hervorgehoben. Vor diesem Hintergrund befürwortet Held nun die Aufhebung des gegen die NSDAP verhängten Parteiverbots wie auch des Zeitungsverbots. Am 14. Februar 1925 wird der Ausnahmezustand aufgehoben und die NSDAP wieder zugelassen. Hitlers Versprechen soll sich freilich rasch als freche Lüge erweisen: Schon wenige Tage später ruft er wieder zur Gewalt auf. (tp/ah)