Richter als Nazi-Unterstützer

Der Ausgang des Hitler-Ludendorff-Prozesses

Für ihren Putschversuch vom Herbst 1923 erhalten Hitler und Konsorten einige Monate später lächerliche Haftstrafen.

Ende Februar 1924 – ein gutes Vierteljahr nach der Niederschlagung des Münchner ‚Bürgerbräu-Putschs‘ – hat der Prozess gegen Adolf Hitler, Erich Ludendorff und acht weitere Rädelsführer des Umsturzversuchs begonnen. Unter den Angeklagten findet sich auch Robert Wagner, der spätere NSDAP-Gauleiter für Baden. Eigentlich fällt dieses Hochverratsverfahren in die Zuständigkeit des Reichsgerichts in Leipzig. Doch das Land Bayern weigert sich, das Verfahren abzugeben. Sowohl der Vorsitzende Richter als auch der Staatsanwalt lassen gegenüber den angeklagten Rechtsextremisten größte Milde walten und bieten vor allem Hitler eine ideale Bühne zur Selbstinszenierung. Der nutzt diese Möglichkeit geschickt, nimmt die Zeugen der Anklage regelrecht ‚in die Zange‘ und stilisiert sich schon einmal zum künftigen Volksführer. Seine Selbstverteidigung baut er auf der Behauptung auf, gegen Landesverräter wie Reichspräsident Friedrich Ebert könne man doch gar keinen Hochverrat begehen. Dass bei dem Putschversuch vier Polizisten und ein ‚Gaffer‘ zu Tode gekommen sind, spielt in dem Verfahren kaum eine Rolle. Am 1. April 1924 ergeht das Urteil: Hitler und drei weitere Putschisten werden zur Mindeststrafe von fünf Jahren Festungshaft verurteilt, die nach einem halben Jahr in eine Bewährungsstrafe umgewandelt werden kann. Fünf weitere Putschisten werden sogleich wieder auf freien Fuß gesetzt, Ludendorff sogar freigesprochen. Die Putschisten werden wie Helden gefeiert. Hitler wird noch 1924 wieder aus der Haft entlassen. (ah)